Der neue Gebäude-Energieausweis
Immobilien-Besitzer müssen für Ihr Gebäude ab 2008 einen Energiepass ausstellen lassen, wenn sie ihr Haus verkaufen, vermieten oder umfassend sanieren möchten. Mit dem Dokument können Käufer und Mieter die Energie-Effizienz eines Wohngebäudes bundesweit einheitlich beurteilen.
Einführung in mehreren Stufen
Hauseigentümer, deren Wohngebäude bis Ende 1965 errichtet wurden, müssen Mietern oder Kauf-Interessenten ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen. Ab dem 1. Januar 2009 gilt dies für alle Wohngebäude. Für Büro- oder andere Nicht-Wohngebäude wird der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung ab dem 1. Juli 2009 zur Pflicht.
Der Gesetzgeber will mit dem bundeseinheitlichen Dokument erreichen, dass in Immobilien-Anzeigen künftig so selbstverständlich mit der Energie-Effizienz-Klasse A geworben wird, wie es bei Kühlschränken oder Waschmaschinen der Fall ist. Bisher machte die Energie-Einspar-Verordnung lediglich für Neubauten einen derartigen Ausweis zur Pflicht.
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